Beratung &

Finanzierung

Wir sind für Sie da!

Beratung

Wir bieten allen Menschen, die Pflegegeld beziehen, Beratungsbesuche nach §37 Abs 3 SGB XI an. Dabei beraten unsere speziell geschulten Mitarbeiterinnen Sie hinsichtlich Ihrer individuellen Pflege- und Betreuungssituation. Diese Besuche sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Bei Pflegegrad 2 oder 3 muss der Besuch halbjährlich und im Pflegegrad 4 und 5 quartalsweise durchgeführt werden. Doch auch wenn Sie kein Pflegegeld beziehen, beraten wir Sie gern! Die Kosten hierfür trägt Ihre Pflegekasse.
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